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Rechtsanwälte

Haftbefehl – und was sie tun können

 

Haftbefehl

– und was Sie tun können.

 

Was ist ein Haftbefehl?

Die weitreichendste Maßnahme, die Ihnen im Ermittlungsverfahren drohen kann, ist die Festnahme. Es kann passieren, dass die Polizei Sie an Ort und Stelle festnimmt, weil die Beamten davon ausgehen, sie hätten Sie bei der Begehung einer Straftat erwischt. In vielen Fällen erfolgt die Festnahme aufgrund eines Haftbefehls, der bereits zuvor von einem Gericht erlassen wurde. In beiden Fällen müssen Sie sich die drei wichtigsten Grundregeln in Erinnerung rufen:


Unsere Ratschläge

1.    Bleiben Sie ruhig. Leisten Sie keinen Widerstand gegen die Festnahme. Werden Sie nicht aggressiv oder beleidigend gegenüber den Beamten. 

2.    Machen Sie keine Angaben. Sagen Sie nichts zum Tatverdacht oder zu Ihrer Person. Sprechen Sie auch nicht über scheinbar harmlose Dinge.

3.    Sie haben das Recht auf einen Verteidiger. Weisen Sie die Polizisten darauf hin, dass Sie so schnell wie möglich mit Ihrem Anwalt sprechen möchten.


Was geschieht nach der Festnahme?

Spätestens am Tag nach Ihrer Verhaftung müssen Sie dem Haftrichter vorgeführt werden. Nur ein Richter kann darüber entscheiden, ob Sie weiter in Haft bleiben.

Sie haben ein Recht darauf, dass Ihr Verteidiger bei diesem Termin anwesend ist und sich vorher vertraulich mit Ihnen beraten kann. Nehmen Sie deshalb so schnell wie möglich nach Ihrer Festnahme Kontakt zu uns auf. Die Polizei oder die Mitarbeiter der Haftanstalt werden Ihnen ein Telefonbuch oder eine Liste mit Rechtsanwälten zur Verfügung stellen. Dort finden Sie auch unsere Nummer. Wir werden dann umgehend zu Ihnen kommen und alles Weitere besprechen. Auch Verwandte oder Freunde können sich an uns wenden. Wir werden dann sofort Kontakt mit Ihnen aufnehmen.


Was ist U-Haft?

Wenn der Haftrichter zu der Überzeugung gelangt, Sie seien mit großer Wahrscheinlichkeit an der Straftat beteiligt, und es bestehe Flucht- oder Verdunklungsgefahr, kann er einen Haftbefehl gegen Sie erlassen beziehungweise einen bestehenden Haftbefehl aufrechterhalten. In diesem Fall bleiben Sie also zunächst in Haft. Dabei handelt es sich nicht um eine Strafe, sondern um Untersuchungshaft, das heißt eine Maßnahme, die verhindern soll, dass Sie sich dem Verfahren entziehen oder Beweismittel manipulieren. Deshalb sagen und tun Sie nichts, was den Eindruck erwecken könnte, Sie hätten vor zu fliehen, Beweismittel verschwinden zu lassen, Zeugen zu beeinflussen oder weitere Straftaten zu begehen.

Sprechen Sie weiterhin mit niemandem über den Tatverdacht. Das gilt auch für vordergründig hilfsbereite Mitgefangene. Diese könnten versuchen zu profitieren, indem sie den Ermittlern Informationen weitergeben, die Sie ihnen im Vertrauen mitgeteilt haben.

Es gibt verschiedene rechtliche Möglichkeiten, wie Ihr Verteidiger versuchen kann, Sie aus der U-Haft wieder herauszubekommen. Wie aussichtsreich dieser Versuch ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Wir werden Sie selbstverständlich in der Haftanstalt besuchen und die Aussichten in Ihrem Fall mit Ihnen erörtern.

Auch wenn im Gefängnis Probleme irgendwelcher Art auftreten, können Sie jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen.