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Rechtsanwälte

Strafbefehl – was tun? Einspruch

 

Strafbefehl 

– und was Sie tun können.

 

Was ist ein Strafbefehl?

Bei weniger gravierenden Straftaten kann anstatt eines Urteils auch ein Strafbefehl ergehen. In diesem Fall erhalten Sie ein Schreiben des Gerichts, in dem eine Geldstrafe, unter Umständen in Verbindung mit einem Fahrverbot oder der Entziehung der Fahrerlaubnis, gegen Sie verhängt wird. Wenn Sie einen Verteidiger haben, kann auch eine Bewährungsstrafe bis zu einem Jahr ausgesprochen werden. Eine Gerichtsverhandlung oder Anhörung findet vorher nicht statt.


Unsere Ratschläge

Einen Strafbefehl müssen Sie natürlich nicht einfach hinnehmen. Sie können Einspruch dagegen einlegen. Dafür haben Sie allerdings nur zwei Wochen Zeit. Melden Sie sich also umgehend bei uns, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben. Wir werden prüfen, ob ein Einspruch aussichtsreich ist. Alles Weitere können wir dann für Sie übernehmen.


Einspruch

Der Einspruch führt dazu, dass eine mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht stattfindet. Dort haben wir die Chance, den Tatvorwurf gegen Sie zu entkräften oder zumindest eine mildere Strafe zu erwirken. In der Verhandlung können Sie sich sogar von uns vertreten lassen, das heißt, Sie müssen nicht einmal persönlich vor Gericht erscheinen.


Was muss ich beachten?

Beachten Sie:

Die Strafe im Urteil nach der Verhandlung kann höher sein als im Strafbefehl. Deshalb ist es ratsam, in jedem Fall einen fachkundigen Anwalt zu konsultieren, bevor man einen Einspruch einlegt.